1. Allgemeines
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten zwischen VAB International GmbH, CH-270.4.002.754-0, mit Sitz in Basel, Schweiz, („VAB“) und Kunden („KUNDEN“), welche Dienstleistungen und Services („SERVICES“) der VAB in Anspruch nehmen. Diese AGB bilden integrierenden Bestandteil der Offerte („OFFERTE“) von VAB an den KUNDEN sowie jeder vertraglicher Vereinbarung („VEREINBARUNG“) zwischen VAB und dem KUNDEN. Abweichende Regelungen dieser AGB bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch VAB.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der AGB im Übrigen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem von den Vertragsparteien verfolgten ökonomischen Zweck am nächsten kommt. Im Falle von Lücken in der VEREINBARUNG ist analog vorzugehen.
VAB behält sich ausdrücklich vor, zur Erfüllung der SERVICES Dritte zu beauftragen.
Als ursprüngliche Version gilt der Wortlaut der deutschen Fassung dieser AGB.
2. Anwendungsbereich
Gegenstand dieser AGB ist die Erbringung der in der OFFERTE oder der VEREINBARUNG definierten SERVICES durch VAB („AUFTRAG“). Eine Geldüberweisung des KUNDEN an VAB ohne Rücksendung der unterschriebenen OFFERTE oder VEREINBARUNG gilt als Akzept und somit ebenfalls als Vertragsabschluss.
VAB ist in der Ausführung des AUFTRAGS frei. Im Rahmen des AUFTRAGS ist VAB bemüht, den Wünschen des Kunden zu entsprechen. VAB bietet unter anderem folgende SERVICES an (gesamthaft als „EVENT“ bezeichnet): Die Beratung, Buchung sowie Organisation von Übernachtungsmöglichkeiten (Hotellerie, Wohnungen, Villas etc.), Event/Meeting & Catering Management (inkl. alle dazugehörigen Dienstleistungen, wie Fotograf, Dekoration, Technik etc.), Bereitstellung von Personal (Hostessen, Staff, Sicherheit etc.), Chauffeur-Dienste sowie weitere Transportmöglichkeiten, Gruppen/Individual Business- (Kongresse, Seminare, Salons, Incentive etc.) oder Freizeit-Reise-Arrangements (Reiseveranstaltung, ohne Ticketing), Concierge-Service für VIP und berühmte Persönlichkeiten.
3. Auftrag-Volumen
Pro AUFTRAG berechnet VAB die folgenden Kosten:
Externe Leistungen: Leistungen von Dritten nach Rechnung (Bspw. Miete von Räumlichkeiten, Catering, Chauffeur-Dienste, Dekoration, Ton und Licht, Hostessen).
VAB-Leistungen: Aufwand für die SERVICES von VAB (Bspw. Beratung, Buchung, Organisation). Die VAB-Leistungen bemessen sich individuell nach Gesamtaufwand und Komplexität des AUFTRAGS.
Zusatzleistungen: Leistungen, die nicht in der OFFERTE oder VEREINBARUNG enthalten sind (Bspw. zusätzliche Miete von Räumlichkeiten oder Dekoration, Nachbestellung beim Catering).
4. Zahlungsmodalitäten
VAB rechnet grundsätzlich in folgenden Schritten ab:
Akonto: Teilzahlung des AUFTRAG-Volumens. Rechnungstellung: Nach Akzept der OFFERTE.
Abrechnung: Restzahlung des AUFTRAG-Volumens. Rechnungstellung: Je nach Fall vor dem eigentlichen EVENT (gewisse Rechnungen können erst am Ende des EVENTs in Rechnung gestellt werden).
Nachberechnung: Begleichung von Zusatzleistungen, welche nach der Abrechnung anfallen. Rechnungstellung: Bei Abschluss des AUFTRAGS.
Je nach Art des AUFTRAGS behält sich VAB vor, die Zahlungsmodalitäten den Umständen anzupassen (Bspw. Ratenzahlung, 100% Akontozahlung). Alle Beträge verstehen sich netto, in Schweizer Franken (CHF) und exklusive Mehrwertsteuer oder anderen Abgaben. Zahlungen werden nur in CHF akzeptiert. Allfällige Wechselgebühren und Bankspesen gehen zu Lasten des KUNDEN. Zahlungen sind, falls nicht anderweitig verabredet, innert 14 Tagen ab Rechnungsdatum zu leisten. KUNDEN, welche die Rechnung nicht innerhalb der Zahlungsfrist begleichen, werden von VAB durch Mahnung in Verzug gesetzt. Hält der KUNDE Zahlungsfristen nicht ein, behält sich VAB vor, vom AUFTRAG zurückzutreten.
Jegliche SERVICES, welche nicht vertraglich vereinbart wurden und nicht mit VAB abgesprochen sind (Bspw. zusätzlich bezogene Leistungen Dritter, wie Mini-Bar-Auslagen, Wäsche-Service, Wellness- und Pay-TV-Benutzung in Hotels, Extrawünsche im Catering), muss der KUNDE direkt dem Dritten entschädigen. Werden diese nicht direkt dem Dritten entschädigt, behält sich VAB vor, dem KUNDEN den Betrag, zzgl. einer Bearbeitungsgebühr von CHF 250-500, in Rechnung zu stellen.
VAB akzeptiert Zahlungen per Banküberweisung, in Bar und mit Kreditkarte. VAB verfügt über eine sicheres Online-Bezahlsystem für Kreditkarten. Zahlungen mit Kreditkarte sind nur nach Abschluss einer separaten Vereinbarung zwischen VAB und dem Kunden möglich.
5. Widerruf, Kündigung, Unzeit
Der AUFTRAG kann beidseitig, jederzeit und unter Berücksichtigung der Schriftform, widerrufen oder gekündigt werden (zur Gültigkeit bedarf es einer Empfangsbestätigung durch VAB. Bei einem Widerruf oder einer Kündigung durch VAB, bedarf es zu dessen Gültigkeit lediglich des Nachweises der Versendung). Wird von Seiten des KUNDEN wiederrufen, sind je nach Zeitpunkt folgende Aufwendungen zu bezahlen:
Fällt der Zeitpunkt des Widerrufs,
a. zwischen Annahme der OFFERTE und Abschluss der Vereinbarung, ist eine pauschale Aufwandsgebühr von CHF 500 geschuldet.
b. zwischen Abschluss der Vereinbarung und Fälligkeit der Akontorechnung, sind die VAB-Leistungen geschuldet.
c.zwischen Fälligkeit der Akontorechnung und 90 Tage vor dem EVENT, sind 60% der externen Leistungen sowie die ganzen VAB-Leistungen geschuldet.
Erfolgt ein Widerruf ab dem 90. Tag vor dem EVENT und dem Ende des EVENTS, gilt dies als Unzeit. Somit sind die externen Leistungen, die VAB-Leistungen sowie allfällige Zusatzleistungen geschuldet.
Wird von einem (oder mehreren) vertraglich vereinbarten SERVICE(S) nicht oder nicht vollständig Gebrauch gemacht (Bspw. als Folge einer verspätete Anreise oder verfrühten Abreise), berechnet VAB alle definierten SERVICES vollumfänglich.
6. Haftung
Jegliche Schadenersatzansprüche gegen VAB sind ausgeschlossen, ausser sie beruhen auf vorsätzlichem oder grobfahrlässigem Verhalten von VAB. Die Haftung für indirekte Schäden und Folgeschäden sowie die Hilfspersonenhaftung wird explizit ausgeschlossen. Für Schäden und Verluste, welche durch Dritte oder Diebstahl verursacht werden, übernimmt VAB keine Haftung.
Haftungsansprüche des KUNDEN sind innert 2 Wochen nach Ende des EVENTS schriftlich unter Angabe des Schadens, dessen Ursache sowie dessen Berechnung bei VAB geltend zu machen (zur Gültigkeit bedarf es einer Empfangsbestätigung durch VAB). VAB darf anerkannte Ansprüche des KUNDEN mit offenen Kosten-Forderungen verrechnen.
7. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht
Als Erfüllungsort gilt der Sitz der VAB International GmbH in Basel, Schweiz. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Basel. Davon ausgenommen bleibt das Recht von VAB, den KUNDEN an jedem anderen gesetzlich vorgesehenen Ort zu betreiben oder einzuklagen. Als anwendbares Recht wird materielles schweizerisches Recht vereinbart unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und schweizerischer Kollisionsregeln.
8. Akzept der AGB
Mit der Unterzeichnung der VEREINBARUNG zwischen VAB und dem KUNDEN gelten diese AGB als gelesen und akzeptiert.
Sollten im Rahmen eines AUFTRAGS Leistungen von Dritten zum Einsatz gelangen, gelten ab dann deren Allgemeine Geschäftsbedingungen ebenfalls, auch ohne explizite Annahme des KUNDEN.